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Deutsche Bahn: Unfall auf Bahnsteig laut BGH-Urteil haftbar

 Deutsche Bahn: Unfall auf Bahnsteig laut BGH-Urteil haftbar

Deutsche Bahn: Unfall auf Bahnsteig laut BGH-Urteil haftbar – Reisende der Deutschen Bahn haben Anspruch auf Schadensersatz von der Bahn, wenn sie sich bei einem Unfall auf dem Bahnhofsgelände verletzen.

Bahn-Unfall-BGH-UrteilDies bestätiget der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in einem Urteil (AZ: X ZR 59/11). Demnach muss die Bahn neben der Gewährleistung von verkehrssicheren Zügen auch das bahneigene Umfeld so in Ordnung halten, dass Verletzungen durch Dritte ausgeschlossen sind.

Die Fahrgäste müssen in der Lage sein, den Zug gefahrlos zu erreichen beziehungsweise zu verlassen. Damit gab der BGH einer Solinger Bahnkundin recht, die infolge Eis auf dem Bahnsteig gestürzt war und sich dabei Verletzungen zuzog.

BGH: Bahnkunden müssen Zug gefahrlos erreichen können

Die Bahn war in der Vorinstanz noch in Revision gegangen und wollte die Pflicht zur Instandhaltung des Bahngeländes ihren Subunternehmen auferlegen.

Weiterlesen: Tipps und Tricks – Bahntickets auch 2012 günstig buchen

Dieses Ansinnen der Deutschen Bahn zum Unfall-Thema wies der BGH nun mit seiner Entscheidung zurück.

Nach Bahn-Unfall: Gesamtes Bahnhofsgelände als „Schutzbereich“

Damit dürfte die Bahn nunmehr gehalten sein die Sicherungspflichten auf ihren Bahnhöfen weiter zu verschärfen.

Erfasst von dem Urteil sind demnach alle bahneigenen Anlagen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Be- oder Entsteigen des Zuges in Zusammenhang stehen. Grundsätzlich ist damit das gesamte Bahnhofsgelände in den Schutzbereich des Urteils aufgenommen worden.

Deutsche Bahn: Jetzt Fahrplan und aktuelle Verbindungen effektiv vergleichen

Die Bahnkunden wird diese Rechtssicherheit freuen, die Bahn indes muss nun wohl zusätzliche Sicherungsmaßnahmen und mehr Aufsichtspersonal in ihren Bahnhöfen beschäftigen.

Wenn Sie über Themen wie: Deutsche Bahn: Unfall auf Bahnsteig laut BGH-Urteil haftbar stets auf dem Laufenden bleiben wollen: Auf Facebook dabei sein oder folgen Sie uns einfach auf Twitter! Grafik: (c) jg

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Tags: Bahn Eisunfall Bahn Unfall Bahn Urteil Bahnreisen Bahnsteig Unfäll Bahntickets Bahntickets buchen BGH BGH Urteil Bahn Bundesgerichtshof DB Deutsche Bahn
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1 Comment

  • David says:
    21. Januar 2012 at 14:12

    Im letzten Schreiben der Bahn Fahrgastrechte stand bei der Bahn..

    Eis, Schnee, Hochwasser, Sturm und deren Folgeschäden sind Gewalt Höherer Instanzen welche die Deutsche Bahn AG nicht vertreten kann..

    Kann ich nun auch wenn ich wieder in StadtHagen mit der S1 wegen Schienenbruch ende und mich Erkälte der Bahn die Kosten dafür in Rechnung stellen da der Bahnhof kein Windgeschützte Ecke hat, sowas wie in Aachen oder Hamm…

    Nicht das es jetzt wie in der HLB/HEX wird..

    Achten Sie beim Ausstieg auf den Spalt zwischen Tür und Bahnsteigkante..
    Achten sie beim Ausstieg auf die Höhe der Bahnsteigkannte.

    Zur Vermeidung von Stürzen.. Es reicht ja schon wenn die Deutsche Bahn immer ansagt, besuchen sie unsere Gartenlandesschau vom xx.xx. bis xx.xx., beachten sie auch das das Länderticket „xxx“ erst ab 9 Uhr gilt Reisende mit diesem Ticket fahren mögen bitte mich auf suchen, andernfalls hohle ich Bundespolizei und erstatte Anzeige wegen Leistungserschleichung!

    Reply

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