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Ferienhaus Spanien – Steuer-Änderungen bei Immobilien
Berichteten wir vor Kurzen über die momentane Kaufsituation von Ferienhäusern im Immobilienmarkt Spanien, so wurde nun ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, welches ab dem 1. Juli steuerliche Änderungen zu Immobiliengeschäften in Spanien beeinhaltet.
Unter der Firmierung „Jahressteuergesetz N2. 26/2009“ sind von den neuen Richtlinien Käufer, Verkäufer sowohl als auch gewerbliche Mieter betroffen.
Hier nun zunächst die Verkäuferseite – Wertzuwachssteuer:
Verkäufer von Immobilien in Spanien müssen in Zukunft auf die Wertdifferenz im Vergleich zum ehemaligen Erwerbspreis statt den bisherigen 18% nun 19% des Wertzuwachses bezahlen. In Betracht gezogen werden hierbei jedoch zumindest die Kosten, welche für die Wertverbesserung seit dem Erwerb angefallen sind. Und wer vor dem Jahr 1986 eine Immobilie erworben hatte, sollte sich bei der zuständigen Behörde noch einmal genauer informieren, da in diesem Fall Sonderregelungen zur Geltung kommen.
Die Mieterseite – Gewerbliche Vermietung:
Bei der gewerblichen (Ver-)Anmietung wurde der Einbehalt, zu welchem ein Mieter gegenüber dem spanischen Finanzamt zugunsten des Steuerkontos seines Vermieters verpflichtet ist, von 18% auf 19% erhöht. Diese Regelung trat jedoch bereits am dem 01.01.2010 in Kraft und muss nach wie vor vom Mieter direkt an das Finanzamt abgeführt werden.
Die Käuferseite – Mehrwertssteuer:
Von 7 auf 8% wurde die Mehrwertsteuer erhöht, welche beim Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung von einem Bauunternehmer anfällt. Nicht ausgenommen ist davon der Kauf einer dazugehörigen Garage oder eines Stellplatzes für PKW. Ebenfalls am 1.Juli 2010 wird der allgemeine Mehrwertsteuersatz erhöht, welcher von 16 auf 18% steigen wird. Zur Veranschaulichung: betroffen sind unter Anderem Geschäftslokale, Baugrundstücke und allgemeine Dienstleistungen, wo es sich beim Verkäufer um eine Unternehmerperson handelt.
In der Konsequenz würden die steuerlichen Anpassungen einzeln genommen sicherlich keine grössere Abschreckung für Verkäufer bzw. Käufer von Immobilien oder Ferienhäusern in Spanien darstellen – in der Summe jedoch und bei noch weiteren zu befürchtenden, insbesondere regionalen Steuererhöhungen im Laufe des Jahres sind Immobilieninteressierte in Spanien sicherlich gut beraten, ihre Entscheidungen wenn möglich noch vor dem kommenden Sommer zu treffen.
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Bild: © ParaF