Weichmacher in Sonnencreme mit DHHB: Fortpflanzungsschäden bei Kindern nachgewiesen

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Weichmacher in Sonnencreme: Fortpflanzungsschäden bei Kindern nachgewiesen – Das Umweltbundesamt schlägt Alarm: In 92 Prozent aller Urinproben von Kindern und Jugendlichen wurde der fortpflanzungsschädigende Weichmacher MnHexP nachgewiesen. Die Quelle ist eindeutig identifiziert: verunreinigte Sonnencreme mit dem UV-Filter DHHB. Die aktuellen Zahlen vom 17. Februar 2026 zeigen: Die Lage hat sich seit 2024 nicht verbessert – im Gegenteil. UBA-Präsident Dirk Messner zeigt sich überrascht von den teils sehr hohen Konzentrationen in den Proben.

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MnHexP steht für Mono-n-hexylphthalat und ist ein Abbauprodukt des Weichmachers Di-n-hexylphthalat, kurz DnHexP.

Was ist MnHexP und warum ist es gefährlich?

Dieser Stoff ist in der EU als reproduktionstoxisch eingestuft und in Kosmetika streng verboten. Phthalate werden normalerweise als Weichmacher in Kunststoffen wie PVC eingesetzt, um ihnen elastische Eigenschaften zu verleihen.

In Sonnencreme haben sie nichts zu suchen – und trotzdem landen sie durch Verunreinigungen in den Produkten.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) stuft DnHexP als fortpflanzungsschädigend ein. Das bedeutet: Der Stoff kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und möglicherweise das ungeborene Kind im Mutterleib schädigen.

Tierversuche haben diese Befürchtungen bestätigt. Besonders kritisch: Kinder und Jugendliche sind aufgrund ihrer Entwicklungsphase besonders empfindlich gegenüber solchen hormonell wirksamen Substanzen.

92 Prozent aller Kinder betroffen – UBA zeigt sich überrascht

Für die aktuelle Studie analysierte das Umweltbundesamt 259 Urinproben von Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren. Die Proben wurden zwischen April und Juli 2025 gesammelt – also während der Hauptsaison für Sonnencreme.

Das Ergebnis ist alarmierend: In fast allen Proben (92 Prozent) ließ sich MnHexP nachweisen. Zwei Teilnehmende überschritten sogar den vom UBA festgelegten Beurteilungswert von 60 Mikrogramm pro Liter Urin mit Werten von 83 beziehungsweise 107 Mikrogramm.

UBA-Präsident Dirk Messner kommentiert die Ergebnisse deutlich: Der große Anteil belasteter Proben sowie die teils sehr hohen Konzentrationen seien überraschend. Aufgrund der Ergebnisse der vergangenen Jahre sei man nicht überrascht gewesen, MnHexP überhaupt zu finden – wohl aber in diesem Ausmaß.

Die Gesamtbelastung durch fortpflanzungsschädigende Weichmacher lag bei einem Großteil insbesondere der jüngeren Kinder über der als tolerierbar definierten Aufnahmemenge der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Das macht die Eliminierung vermeidbarer Quellen wie verunreinigte Sonnencreme besonders dringlich.

Der Übeltäter: UV-Filter DHHB in Sonnencreme

Die Quelle der Verunreinigung ist mittlerweile eindeutig identifiziert: der UV-Filter Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoat, kurz DHHB. Dieser chemische UV-Filter wird häufig in Sonnencremes eingesetzt, weil er gut verträglich ist und eine bessere Stabilität gegenüber anderen UV-Filtern aufweist.

DHHB filtert UVA-Strahlen im Wellenlängenbereich zwischen 320 und 400 Nanometern mit einem maximalen Schutz bei 354 Nanometern. Das Problem: Bei der Herstellung von DHHB kann als unerwünschtes Nebenprodukt der verbotene Weichmacher DnHexP entstehen.

Ein Patent zur Herstellung des UV-Filters zeigt klar, dass DnHexP bei der Produktion entstehen kann. Entscheidend ist aber: Nicht jede Sonnencreme mit DHHB ist automatisch verunreinigt. Produktuntersuchungen haben gezeigt, dass die Konzentration des Weichmachers im DHHB stark schwankt.

Es existieren auch Sonnencremes mit dem UV-Filter DHHB, aber ohne DnHexP-Verunreinigung am Markt – das beweist, dass saubere Produktion technisch möglich ist.

Ökotest und Stiftung Warentest finden Weichmacher in Tests

Die Verbrauchermagazine Ökotest und Stiftung Warentest haben in den Jahren 2024 und 2025 mehrfach Sonnencremes auf DnHexP untersucht. Die Ergebnisse bestätigen das Problem: In zahlreichen Produkten wurde der verbotene Weichmacher nachgewiesen.

Ökotest testete im Mai 2024 speziell Kinder-Sonnencremes und fand in sieben von 25 Produkten DnHexP. Am stärksten belastet war die Kaufland-Kindersonnencreme Bevola Kids Sonnencreme 50+ mit der Gesamtnote „mangelhaft“.

Im Juni 2024 folgte ein Test von Sonnencremes für Erwachsene – mit ähnlichem Ergebnis: In drei von 19 Produkten konnte Ökotest Spuren von DnHexP nachweisen. Das Muster war eindeutig: Der verbotene Weichmacher trat ausschließlich in Produkten mit dem UV-Filter DHHB auf.

Im aktuellen Test von Juni 2025 mit 26 Sonnenschutzmitteln fand Ökotest in fünf Produkten DnHexP – einmal sogar in bedenklicher Menge. Die Dulgon Sonnenlotion LSF 50 schnitt mit „mangelhaft“ ab.

Stiftung Warentest untersuchte 2024 erstmals gezielt auf Weichmacher und wurde in vier Produkten fündig. Allerdings sah die Stiftung Warentest in der festgestellten Konzentration kein akutes Gesundheitsrisiko, basierend auf Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung. Die betroffenen Produkte erhielten trotzdem nur die Note „befriedigend“. Lush reagierte umgehend und nahm alle betroffenen Produkte aus dem Verkauf.

Wie viel DnHexP ist technisch vermeidbar?

Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) der EU hat DHHB im Jahr 2025 neu bewertet. Das Ergebnis: Eine maximale Verunreinigung von 0,1 Milligramm DnHexP pro Kilogramm Sonnencreme ist technisch machbar. Dieser Wert steht in krassem Gegensatz zu den 2024 gemessenen Konzentrationen von 1,5 bis 44 Milligramm pro Kilogramm.

Laut einem Bericht des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Umwelt sehen amtliche Untersuchungseinrichtungen bundesweit Gehalte von mehr als einem Milligramm pro Kilogramm als technisch vermeidbar an.

Eine rechtliche Verankerung dieser Einschätzung wurde Ende 2025 beschlossen und wird am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Ab diesem Datum dürfen nur noch Sonnenschutzmittel mit einem Höchstgehalt von 1 Milligramm DnHexP pro Kilogramm Sonnencreme in den Verkehr gebracht werden.

Das bedeutet: Bis dahin müssen Hersteller ihre Produktionsprozesse optimieren. Einige Hersteller haben laut Stiftung Warentest bereits reagiert und arbeiten seit 2024 verstärkt an der Kontrolle des Rohstoffs DHHB und verbesserten Herstellungsverfahren.

Der Hersteller DSM-Firmenich, der den UV-Filter PARSOL DHHB produziert, wirbt bereits damit, dass DnHexP in seinem Produkt unter der Nachweisgrenze (LOD) von 5,4 ppm liegt. Das zeigt: Saubere Produktion ist möglich, wenn die Qualitätskontrollen streng genug sind.

Keine Panik – aber Vorsicht ist geboten

Trotz der alarmierenden Zahlen betonen Experten: Kein Grund zur Panik. Selbst die höchsten nachgewiesenen DnHexP-Gehalte stellen nach aktuellem Forschungsstand keine unmittelbare Gesundheitsgefahr dar.

Ökotest hat berechnet: Ein kleines Kind müsste täglich mit mehr als einem Kilogramm belasteter Sonnencreme eingeschmiert werden, um in die Nähe bedenklicher Aufnahmemengen über die Haut zu kommen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestätigt: In den bisher gemessenen Konzentrationen besteht kein akutes Gesundheitsrisiko.

Dennoch: DnHexP ist verboten und sollte in Kosmetikprodukten nicht vorkommen. Das UBA, das BfR und Verbraucherorganisationen sind sich einig: Jede vermeidbare Quelle fortpflanzungsschädigender Stoffe sollte eliminiert werden. Besonders wichtig ist dies, weil DnHexP nicht der einzige fortpflanzungsschädigende Stoff ist, dem Menschen ausgesetzt sind. Die Gesamtbelastung durch verschiedene Weichmacher kann sich addieren – deshalb zählt jede einzelne Quelle.

Sonnenschutz bleibt unverzichtbar – trotz Weichmacher-Debatte

Alle Experten sind sich einig: Sonnenschutz ist und bleibt unverzichtbar. UV-Strahlung ist die Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs. UBA-Präsident Messner betont: Kinder und Jugendliche haben eine besonders empfindliche Haut, und die Verwendung von Sonnenschutzmitteln ist essentiell, um das Risiko von Hautkrebs zu minimieren.

Das Umweltbundesamt empfiehlt dringend, weiterhin Sonnenschutzmittel zu verwenden – aber idealerweise solche ohne DHHB oder mit nachweislich sauberer Produktion.

Verbraucher stehen vor einem Dilemma: In der Liste der Inhaltsstoffe muss DHHB als „Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate“ aufgeführt werden. Ob das konkrete Produkt jedoch mit DnHexP verunreinigt ist, lässt sich anhand der Inhaltsstoffliste nicht erkennen – das geht nur im Labor. Stiftung Warentest gibt in ihren Test-Tabellen die enthaltenen UV-Filter an, der Buchstabe „j“ steht für DHHB. Verbraucher können sich an aktuellen Testergebnissen orientieren, um Produkte ohne Weichmacher-Belastung zu finden.

Welche Sonnencremes sind empfehlenswert?

Ökotest hat im Juni 2025 zwei Sonnencremes mit „sehr gut“ bewertet, zwölf weitere erhielten die Note „gut“. Acht dieser Produkte schneiden besonders gut ab, weil sie den UV-Filter DHHB enthalten, aber trotzdem frei von DnHexP sind. Das beweist: Saubere Produktion ist möglich. Zu den Testsiegern gehören unter anderem Eigenmarken von Drogerien und Discountern wie Sundance Kids Sonnenspray 50 von dm.

Bei Kindersonnencremes empfiehlt Ökotest acht Produkte mit der Bestnote „sehr gut“, die alle frei von DnHexP sind. Stiftung Warentest kürte 2025 acht Testsieger, darunter günstige Produkte von Aldi (Lacura Sun Sonnenspray & Schutz LSF 50) und dm (Sundance Sonnenmilch LSF 50).

Der Preis ist kein Indikator für Qualität: Es gibt günstige Sonnencremes, die frei von Weichmachern sind – und teure, in denen der Schadstoff enthalten ist. Verbraucher sollten sich an aktuellen Testergebnissen orientieren und im Zweifel zu zertifizierter Naturkosmetik greifen.

Naturkosmetik als Alternative?

Naturkosmetik verwendet typischerweise mineralische UV-Filter wie Titandioxid oder Zinkoxid statt chemischer Filter wie DHHB. Das macht diese Produkte automatisch frei von DnHexP-Verunreinigungen. Allerdings zeigt Ökotest: Nicht alle Naturkosmetik-Produkte schneiden gut ab. Die Alterra Sonnencreme Bio-Sonnenblume von Rossmann versprach LSF 50, erreichte im Test aber nicht einmal 20 – Note „mangelhaft“.

Rossmann widerspricht dem Testurteil und erklärt, dass Ökotest eine Labormethode angewendet habe, die bei Naturkosmetik mit mineralischen UV-Filtern oft zu niedrigeren Werten führe.

Dennoch bleibt die Botschaft: Auch bei Naturkosmetik sollten Verbraucher auf aktuelle Testergebnisse achten. Zwei zertifizierte Naturkosmetik-Produkte schnitten in den Tests gut ab und sind eine sichere Wahl. Der Vorteil: Sie enthalten garantiert kein DHHB und somit auch kein DnHexP.

Was können Verbraucher tun?

Verbraucher haben mehrere Möglichkeiten, sich zu schützen. Erstens: Aktuelle Testergebnisse von Ökotest und Stiftung Warentest nutzen, um Produkte ohne DnHexP-Belastung zu finden. Zweitens: Die Inhaltsstoffliste checken – wenn „Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate“ aufgeführt ist, Vorsicht walten lassen. Drittens: Im Zweifel zu Naturkosmetik greifen, die mineralische statt chemische UV-Filter verwendet.

Wichtig ist auch: Sonnencreme vom Vorjahr nicht einfach wegwerfen. Solange sie nicht abgelaufen ist und richtig gelagert wurde, kann sie verwendet werden – der Sonnenschutz ist wichtiger als die theoretische DnHexP-Belastung.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt generell, die Aufnahme von Phthalaten so weit wie möglich zu reduzieren. Das geht über Sonnencreme hinaus: Phthalate können auch über Spielzeug, Kleidung, Hausstaub und sogar Lebensmittel in den Körper gelangen.

Um die Aufnahme über Hausstaub zu verringern, sollten Böden und Teppiche regelmäßig gereinigt werden. Bei Kleinkindern ist wichtig, dass sie nur Gegenstände in den Mund nehmen, die dafür hergestellt und gedacht sind. Menschen nehmen Phthalate hauptsächlich über die Nahrung auf, Kleinkinder verstärkt auch über Hausstaub. Eine umfassende Strategie zur Reduzierung der Gesamtbelastung ist daher sinnvoll.

Hersteller in der Pflicht – erste Reaktionen erkennbar

Die Industrie ist gefordert, ihre Produktionsprozesse zu optimieren. Einige Hersteller haben bereits reagiert: Lush nahm alle betroffenen Produkte aus dem Verkauf, andere verstärkten ihre Qualitätskontrollen. Der Hersteller der Dulgon Sonnenlotion erklärte, dass es sich bei der getesteten Charge um Ware aus einer Überproduktion von Ende 2023 handele. Der Gehalt des Weichmachers sei inzwischen auf unter 1 ppm gesenkt, die Qualitätskontrollen deutlich verstärkt worden.

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe beobachtet die Entwicklung genau. Aktuelle Untersuchungen von Sonnenschutzmitteln aus dem Jahr 2024 zeigen: Es waren verhältnismäßig weniger Produkte mit DnHexP verunreinigt als im Jahr zuvor. Das ist ein positives Signal, aber noch längst nicht ausreichend. Bis zum Inkrafttreten der neuen Grenzwerte am 1. Januar 2027 bleibt die Industrie in der Pflicht, die technisch machbare Reinheit zu erreichen.

Verbraucherorganisationen fordern, dass Hersteller ihre Herstellungs- und Abfüllprozesse so anpassen, dass DnHexP konsequent ausgeschlossen wird. Die Tatsache, dass einige Hersteller dies bereits schaffen, zeigt: Es ist möglich. Ausreden wie „technisch unvermeidbar“ greifen nicht mehr, wenn andere Hersteller saubere Produkte liefern. Der Markt wird zeigen, welche Hersteller die Verantwortung ernst nehmen – Verbraucher können mit ihrer Kaufentscheidung Druck ausüben.

Ausblick: Besserung erst ab 2027 zu erwarten

Die gute Nachricht: Ab 2027 wird sich die Situation deutlich verbessern. Mit Inkrafttreten der neuen Grenzwerte dürfen nur noch Sonnenschutzmittel mit maximal 1 Milligramm DnHexP pro Kilogramm in den Verkehr gebracht werden. Das ist eine deutliche Verschärfung gegenüber den aktuell gemessenen Werten von bis zu 44 Milligramm pro Kilogramm. Hersteller haben bis dahin Zeit, ihre Prozesse anzupassen – und viele arbeiten bereits daran.

Die schlechte Nachricht: Bis dahin müssen Kinder und Jugendliche weiterhin mit der Belastung leben. Das UBA wird die Entwicklung weiter beobachten und regelmäßig Urinproben untersuchen. Die aktuellen Daten von 2025 dienen als Baseline für zukünftige Vergleiche. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Situation kontinuierlich verbessert und die Belastung der jungen Generation sinkt.

Bis dahin gilt: Sonnenschutz ist unverzichtbar, aber Verbraucher sollten gezielt zu Produkten greifen, die in Tests gut abgeschnitten haben. Die Kombination aus bewusstem Konsum und verschärften gesetzlichen Vorgaben wird hoffentlich dazu führen, dass die nächste Generation weniger Weichmachern ausgesetzt ist. Denn eines ist klar: Fortpflanzungsschädigende Stoffe haben in Produkten für Kinder nichts zu suchen – egal in welcher Konzentration. Die Industrie ist in der Pflicht, und die Politik hat mit den neuen Grenzwerten ein wichtiges Signal gesetzt.

Alle wichtigen Fakten auf einen Blick

KategorieDetails
Datum der UBA-Meldung17. Februar 2026
Betroffene AltersgruppeKinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren
Anzahl untersuchter Proben259 Urinproben (gesammelt April-Juli 2025)
Nachweisrate MnHexP92 Prozent (fast alle Proben)
Beurteilungswert UBA60 Mikrogramm pro Liter Urin
Höchste gemessene Werte83 und 107 Mikrogramm pro Liter (2 Teilnehmende über Beurteilungswert)
SchadstoffMnHexP (Mono-n-hexylphthalat), Abbauprodukt von DnHexP (Di-n-hexylphthalat)
Einstufung DnHexPFortpflanzungsschädigend (ECHA), in EU-Kosmetika verboten seit 2019
Quelle der VerunreinigungUV-Filter DHHB (Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoat) in Sonnencremes
DHHB in InhaltsstofflisteDiethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate
Gemessene DnHexP-Werte 20241,5 bis 44 mg/kg in Sonnencremes
Technisch machbare Reinheit0,1 mg/kg laut SCCS (Wissenschaftlicher Ausschuss EU)
Neuer Grenzwert ab 2027Maximal 1 mg DnHexP pro kg Sonnencreme (Inkrafttreten 1. Januar 2027)
Akutes GesundheitsrisikoNein, laut BfR keine unmittelbare Gefahr in gemessenen Konzentrationen
Ökotest Juni 202526 Sonnencremes getestet, 5 mit DnHexP belastet, 2 mit „sehr gut“, 12 mit „gut“
Ökotest Mai 2024 (Kinder)25 Kindersonnencremes, 7 mit DnHexP, 8 mit „sehr gut“
Stiftung Warentest 20244 Produkte mit DnHexP nachgewiesen, Note „befriedigend“
Testverlierer ÖkotestDulgon Sonnenlotion LSF 50, Bevola Kids Sonnencreme 50+ (Kaufland)
Günstige TestsiegerSundance Kids Sonnenspray 50 (dm), Lacura Sun (Aldi), Sundance Sonnenmilch (dm)
AlternativeNaturkosmetik mit mineralischen UV-Filtern (Titandioxid, Zinkoxid)
Erste Entdeckung2024 durch LANUV NRW und Umweltbundesamt
Empfehlung UBAWeiterhin Sonnenschutz verwenden – essentiell gegen Hautkrebs
Weitere Phthalat-QuellenNahrung, Spielzeug, Kleidung, Hausstaub, Alltagsgegenstände
Hersteller-ReaktionenLush: Produktrücknahme | Verschiedene: Verstärkte Qualitätskontrollen seit 2024
Verbraucher-TippsAktuelle Tests nutzen, DHHB in Inhaltsstoffen prüfen, Naturkosmetik wählen

Bsp. Grafik: Weichmacher in Sonnencreme: Fortpflanzungsschäden bei Kindern nachgewiesen (c) cc/RTL

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