Europas Hotelrebellion: Warum 10.000 Hotels gegen Booking.com klagen

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Mehrere Tausend Hotels aus zahlreichen europäischen Ländern haben sich zu einer beispiellosen Sammelklage gegen Booking.com zusammengeschlossen. Die Hoteliers fordern Schadenersatz für erzwungene Preisbindungen, die laut Europäischem Gerichtshof gegen Kartellrecht verstießen. Hintergrund ist ein wegweisendes Urteil, das sogenannte „Bestpreisklauseln“ als wettbewerbswidrig einstufte. Für Reisende stellt sich nun die Frage: Wie wirkt sich dieser Rechtsstreit auf meine Urlaubsplanung aus?

Die unsichtbare Preisfessel: Was Urlauber jahrelang nicht wussten

Booking.com verbot Hotels lange Zeit vertraglich, Zimmer auf eigenen Websites oder anderen Plattformen günstiger anzubieten als auf ihrer Plattform.

Wollte ein Hotelier auf seiner Homepage einen niedrigeren Preis anbieten, untersagte das Portal dies – obwohl es bei Buchungen über die Plattform hohe Provisionen kassierte.

Diese Klauseln eliminierten den Preiswettbewerb und führten zu überhöhten Kosten. Für Urlauber bedeutete dies: Selbst bei Direktbuchung gab es kaum Preisvorteile.

Revolution am Buchungsmarkt: Das ändert sich jetzt für Reisende

Seit Kurzem sind diese Klauseln im Europäischen Wirtschaftsraum Geschichte.

Die spürbarste Veränderung für Urlauber: Hotels können nun auf eigenen Websites deutlich günstigere Preise anbieten.

Tests zeigen, dass Direktbuchungen mittlerweile spürbar günstiger sind als Portalpreise. Hotelverbände bestätigen: „Wir wollen unseren Gästen endlich faire Direktkonditionen bieten.“

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Die Klage im Detail: Was Urlauber wissen müssen

Die Klage fordert Schadenersatz für einen langen Zeitraum der Preisbindung.

Die genaue Schadenssumme bleibt geheim, einzelne Hotels rechnen mit erheblichen Rückzahlungen. Verhandelt wird vor einem niederländischen Gericht, da Booking.com dort seinen Sitz hat.

Die Kläger betonen: Reisende sind nicht direkt betroffen – weder bestehende Buchungen noch Preise stehen infrage.

Booking.com kontert: Das sagt der Branchenriese

Das Portal widerspricht scharf und betont, das Urteil habe nicht festgestellt, dass die Klauseln wettbewerbswidrig waren.

Booking.com verweist auf die freiwillige Partnerschaft und die Leistungen für Hotels wie Marketing, technologische Unterstützung und weltweite Reichweite.

Trotz des Konflikts bleibt das Portal für viele Hotels unverzichtbar.

Die Zukunft des Reisens: Mehr Wahlfreiheit, bessere Deals

Die Klage könnte den Buchungsmarkt nachhaltig verändern: Hotels investieren verstärkt in benutzerfreundliche Websites mit exklusiven Angeboten.

Preisvergleiche lohnen sich wieder – gleiche Zimmer sind zu unterschiedlichen Preisen erhältlich.

Manche Hotels experimentieren mit provisionsfreien Alternativen. Die große Beteiligung an der Klage signalisiert: Die Ära der Diktate großer Plattformen könnte enden.

Praxis-Tipps: So buchen Sie jetzt am cleversten

Vergleichen Sie Portalpreise immer mit den Angeboten auf der Hotel-Website. Rufen Sie direkt beim Hotel an und fragen Sie nach speziellen Konditionen ohne Buchungsportale.

Abonnieren Sie Newsletter von Stammhotels – diese bieten oft direkte Sonderangebote. Seien Sie flexibel: Manche Hotels belohnen Direktbucher mit Extras wie Frühstück oder Zimmerupgrades. Die aktive Suche nach dem besten Deal lohnt sich wieder.

Epilog: Ein Sieg der Kleinen gegen die Plattform-Giganten?

Während Booking.com weiterhin hohe Umsätze vermeldet, kämpfen kleinere Hotels um ihre Gewinnmargen. Die Klage symbolisiert einen Branchenwandel: Vom Portal-Monopol zurück zur direkten Hotel-Gästebeziehung.

Am Ende profitieren Reisende von transparenten Preisen und echter Wahlfreiheit. Der Ausgang des Verfahrens wird zeigen, ob die Ära der unsichtbaren Preisfesseln wirklich vorbei ist.

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