Böllerverbot Petition an Silvester 2025: Wo Feuerwerk in Deutschland untersagt ist

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Böllerverbot Petition an Silvester 2025/2026: Wo Feuerwerk in Deutschland untersagt ist – Viele Städte und Kommunen setzen auf lokal begrenzte Böllerverbotszonen und Verbot für privates Feuerwerk, um die Sicherheit in sensiblen Bereichen zu gewährleisten. Die legal startenden Feuerwerk-Shows können bereits jetzt hier kostenlos Live in der TV-Übertragung, oder gratis im Internet Live Stream verfolgt werden. Dabei werden die lokalen Verbote durch eine bundeseinheitliche Regelung ergänzt, die das Böllern in der Nähe von schützenswerten Einrichtungen wie Krankenhäusern untersagt.

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Die Entwicklung zeigt einen klaren Trend zu mehr Einschränkungen, wobei die öffentliche Meinung zunehmend auf Seite der Befürworter eines Verbots steht.

Bundesweite Grundlagen und lokale Verbotszonen

Grundsätzlich ist der Umgang mit Feuerwerk in Deutschland durch das Sprengstoffgesetz geregelt. Eine wichtige Vorschrift verbietet das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden.

Darüber hinaus dürfen zugelassene Feuerwerkskörper nur in der Zeit vom 31. Dezember bis zum 1. Januar abgebrannt werden. Auf dieser Grundlage erlassen die Landesbehörden und Kommunen zusätzliche, örtlich begrenzte Verbote.

Diese Böllerverbotszonen können ganze Stadtgebiete oder nur einzelne Plätze und Straßenzüge umfassen und werden von den lokalen Behörden festgelegt. Die konkreten Regelungen variieren dabei von Bundesland zu Bundesland und oft sogar von Stadt zu Stadt erheblich.

Übersicht der Böllerverbote nach Bundesländern

In Bayern haben mehrere Großstädte Böllerverbotszonen eingerichtet. In München gilt ein Verbot innerhalb des mittleren Rings, in Regensburg und Augsburg in der gesamten Innenstadt. Nürnberg verbietet das Böllern rund um die Kaiserburg und in weiteren historischen Bereichen.

In Baden-Württemberg sind Teile der Altstädte von Mengen und Tübingen betroffen, wobei in Tübingen Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen. Heilbronn verbietet ausschließlich laute Knallkörper, während farbiges Feuerwerk erlaubt bleibt.

In Berlin sind zwar konkrete Zonen für 2025/2026 noch nicht final bestätigt, jedoch gilt in mehreren Bezirken ein nächtliches Böllerverbot zwischen 18 Uhr und 7 Uhr morgens. Hamburg beschränkt das Verbot auf die Innenstadt um Binnenalster und Rathausmarkt, wo nur Wunderkerzen und Knallerbsen erlaubt sind.

Böllerverbot an Silvester 2025: Vorwiegend Altstädte betroffen

In Hessen gibt es Verbote auf dem Eisernen Steg und der Zeil in Frankfurt sowie in Teilen der Marburger Oberstadt. In Niedersachsen sind die historischen Altstädte von Städten wie Lüneburg, Goslar, Hannover und Hameln betroffen.

Nordrhein-Westfalen hat unter anderem in der Kölner Innenstadt, der Düsseldorfer Altstadt und auf dem Münsteraner Domplatz Verbotszonen eingerichtet. In Schleswig-Holstein gilt ein Verbot in der Lübecker Altstadt, während ein Verbot auf der Insel Föhr gerichtlich gekippt wurde.

In Bundesländern wie Brandenburg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es derzeit entweder keine flächendeckenden Informationen zu Verbotszonen oder lediglich allgemeine Appelle zur Rücksichtnahme.

Privates Feuerwerk in Teilen Deutschlands untersagt: Bußgelder und rechtliche Konsequenzen

Wer gegen die geltenden Böllerverbote verstößt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der lokalen Verordnung ab und kann in besonders sensiblen Bereichen wie historischen Altstädten bis zu 50.000 Euro betragen. Dies gilt sowohl für das Zünden als auch in einigen Städten bereits für das Mitführen von Feuerwerk in der Verbotszone.

Zusätzlich zu diesen lokalen Strafen gilt ein absolutes Verbot für bestimmte Feuerwerkskörper: Raketen und Pyrotechnik, die nicht der EU-Richtlinie entsprechen und keine CE-Kennzeichnung tragen, sind in ganz Deutschland illegal.

Der Besitz und die Verwendung solcher Knallkörper kann daher unabhängig vom Standort zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Silvester-Feuerwerk: Trend zu mehr Verbotszonen und öffentliche Meinung

Die Einrichtung von Böllerverbotszonen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen und setzt sich auch 2025 fort. Hintergrund sind Sorgen um die öffentliche Sicherheit, den Schutz von Rettungskräften, die Vermeidung von Sachschäden an historischen Gebäuden sowie der Tierschutz.

Die öffentliche Meinung scheint diesen Kurs zu unterstützen. Laut einer aktuellen Umfrage sprechen sich 61 Prozent der Befragten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für ein Verbot von privatem Böllern und Feuerwerk aus.

Besonders hoch ist die Zustimmung bei Frauen, von denen sich 70 Prozent für ein Feuerwerksverbot aussprechen. Diese Entwicklung steht im Kontrast zu einer ähnlichen Umfrage aus dem Jahr 2023, in der noch eine knappe Mehrheit gegen ein Verbot war.

BundeslandBöllerverbotszonen (Beispiele)Besonderheiten & HinweiseMögliche Bußgelder
BayernMünchen (innerhalb mittlerer Ring), Regensburg (Innenstadt), Augsburg (Innenstadt), Nürnberg (Burgbereich, historische Altstadt)In Nürnberg teilweise Mitführverbot von 21–2 Uhr; erweiterte Zonen für 2025/26Bis zu 50.000 € (z.B. in Tübingen/BW); allgemein je nach Kommune
Baden‑WürttembergMengen (Altstadt), Tübingen (Altstadt), Heilbronn (nur laute Knallkörper), Stuttgart (Cityring)In Heilbronn nur Böller/Kanonenschläge verboten; Raketen & Batterien erlaubtBis zu 50.000 € (z.B. in Tübingen)
BerlinVier geplante Zonen (u.a. Alexanderplatz), noch nicht final bestätigt; nächtliches Verbot in fünf Bezirken (18–7 Uhr)Verbotszonen für 2025/26 noch in Planung; nächtliche Einschränkungen bereits festNach lokaler Verordnung
BrandenburgKein generelles Verbot; mögliche Verbote in Lehde & Potsdam (Park Sanssouci)Bisher keine flächendeckenden Verbotszonen bekannt
BremenSchlachte, Hauptbahnhof, Rathausbereich, SchnoorviertelVerbot in bestimmten historischen/belebten ZonenNach lokaler Verordnung
HamburgBinnenalster, Rathausmarkt, Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, ReesendammNur Wunderkerzen & Knallerbsen erlaubt; Zeitraum 31.12., 18 Uhr – 1.1., 1 UhrNach lokaler Verordnung
HessenFrankfurt (Eiserner Steg, Zeil), Kassel (Innenstadt), Marburg (Oberstadt)In Marburg gilt Verbot bei zu geringem Abstand zu FachwerkhäusernNach lokaler Verordnung
Mecklenburg‑VorpommernLandkreis Rostock, Schwerin; Sicherheitsabstand von 200 m zu brandempfindlichen ObjektenVerbot insbesondere in Ostseebädern mit ReetdachhäusernNach lokaler Verordnung
NiedersachsenLüneburg (Altstadt), Goslar (Altstadt), Göttingen (Innenstadt), Hannover (Innenstadt), Hameln (Innenstadt)Verbot in historischen Altstädten; in Braunschweig zusätzlich GlasflaschenverbotNach lokaler Verordnung
Nordrhein‑WestfalenKöln (Innenstadt), Düsseldorf (Altstadt & Rheinufer), Bochum (einzelne Straßen), Münster (Domplatz, Prinzipalmarkt)Teilweise nur einzelne Straßen/Plätze betroffenNach lokaler Verordnung
Rheinland‑PfalzBisher keine Informationen zu Verbotszonen
SaarlandBisher keine Informationen zu Verbotszonen
SachsenVoraussichtlich keine Verbotszonen, aber Appell zur Rücksichtnahme
Sachsen‑AnhaltBisher keine Informationen zu Verbotszonen
Schleswig‑HolsteinLübeck (Altstadt); Verbot auf Insel Föhr wurde gerichtlich gekipptVerbot auf Föhr aktuell nicht in KraftNach lokaler Verordnung
ThüringenBisher keine Informationen; mögliches Verbot in Erfurter Altstadt

Bsp. Grafik: Böllerverbot Petition an Silvester 2025: Wo Feuerwerk in Deutschland untersagt ist (c) cc/ZDF

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