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Ägypten: Auswärtiges Amt spricht Reisehinweis zu Ägypten-Wahlen aus
Ägypten-Urlaub gefährlich? Kurz vor den Präsidentschaftswahlen 2012 in Ägypten warnt das Auswärtige Amt mit einem Reisehinweis vor einer Zuspitzung der Sicherheitslage im Land.
Bis auf Weiteres sollten daher Reisen vorwiegend in den Großraum Kairo, Alexandria und in die Urlaubsregionen am Roten Meer wie Hurghada, Scharm el Sheikh und Marsa Alam sowie in der Nähe des Tales der Könige vorgenommen werden, rät das Auswärtige Amt in Berlin auf seiner Webseite.
Andere Regionen des Landes sollten indes unbedingt gemieden werden, da die Sicherheitslage ungewiss ist. Ebenso wird von nächtlichen Ausflugsfahrten und Überfahrten auf dem Nil abgeraten. Zudem rät das Auswärtige Amt, die israelisch-ägyptische Grenzregion zu meiden. Schließlich sollten Reisende auch Menschenansammlungen und Demonstrationen meiden.
Gleichsam sollten Urlauber die Medienberichterstattung aufmerksam verfolgen. Der erste Wahlgang der Präsidentschaftswahlen findet am 24. und 25. Mai statt. Eine eventuell folgende Stichwahl ist für den 16. und 17. Juni angesetzt worden.
Alltagskriminalität nimmt in Ägypten zu
Wie das Auswärtige Amt zudem mitteilt, ist durch die angespannte wirtschaftliche Situation auch eine Zunahme der Alltagskriminalität zu verzeichnen. Auch vor Reisen in das Gebiet der Sahara und die Grenzregion des Sudan und von Libyen wird abgeraten.
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Sowohl Risiken für Anschläge als auch für Entführungen werden seitens der Behörden als realistisches Risiko eingestuft. Auch vor Reisen in den Gazastreifen raten die Behörden ab.
Letzte Anschläge auf Touristen: Februar 2009
Zuletzt gab es im Februar 2009 Anschläge auf Touristenziele in Ägypten. Bei Flügen sollte beachtet werden, dass die Sicherheitsmaßnahmen nur unzureichend sind und daher die Gefahr von Flugzeugentführungen oder Anschlägen besteht.
Frauen sollten zudem beachten, dass bei Besuchen außerhalb der regulären Hotelanlagen keine körperbetonten Kleidungsstücke getragen werden sollten und zudem die Arme und Beine voll mit Stoff bedeckt sein sollten.
Externe Information: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts
Wichtig ist zudem, dass Personen mit einer doppelten Staatsbürgerschaft (deutsche und ägyptische) in Ägypten voll als einheimisch betrachtet werden und daher einzig den ägyptischen Gesetzen unterworfen sind. Eine etwaige Betreuung durch die Botschaft Deutschlands ist in solchen Fällen in aller Regel nicht möglich.
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