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Flughafen Berlin-Brandenburg: Klage eingereicht
Flughafen Berlin-Brandenburg wird verklagt: Fluglärm ist nicht nur am größten deutschen Flughafen, in Frankfurt, ein Problem.
Auch kleinere Flughäfen verursachen Lärm und stören damit die Nachtruhe zahlreicher Bürgerinnen und Bürger. Immobilienmakler beklagen zudem eine Absenkung des Immobilienwertes, wenn der Lärmpegel im Zuge des Fluglärms steigt. Insofern macht der Wutbürger wieder einmal von sich reden und schwingt sich auf gegen den Staat und seine Maßnahmen vor Gericht zu ziehen.
So auch nun geschehen bei der geplanten Eröffnung des Hauptstadtflughafens Berlin-Brandenburg mit dem prestigeträchtig deklariert als „Willy Brandt“-Flughafen. Im Namen mehrerer Bürger hat nun eine in Würzburg ansässige Rechtsanwaltskanzlei gegen dessen Eröffnung Klage eingereicht.
Zunächst einmal hat die Rechtsanwaltskanzlei einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung vor dem Oberverwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg gestellt.
Mangelnde Schallschutzmaßnhmen beklagt
Im Kern beklagt die Rechtsanwaltskanzlei mangelnde Schallschutzmaßnahmen, im Sinne von ungenügenden Schallschutzwänden. Der Klägervertreter, Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, sagte gegenüber der Presse, dass die für die Planung zuständige Flughafengesellschaft gegen Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses verstoßen habe.
Demnach hätten die Anwohner ein Recht auf Schallschutzmaßnahmen, welche den Lärmpegel auf unter 55 Dezibel bei geschlossenem Fenster absenke.
Die zuständige Flughafengesellschaft geht aber in ihrer Grundkalkulation bereits jetzt davon aus, dass dieses Schalllimit etwa sechs Mal täglich überschritten werde. Die Kläger sehen daher die einzuhaltenden Schallschutzmaßnahmen als nicht gegeben an.
Grundgesetzlich garantiertertes Recht auf körperliche Unversertheit
Demnach würde der durch den Fluglärm verursachte Schall Wert zwischen 58 und 79 Dezibel erreichen. Diese Werte würden jedoch dauerhaft dazu geeignet sein, die Gesundheit der Anwohner zu schädigen, so Rechtsanwalt Baumann.
Laut offiziellen Angaben hätten etwa 25500 Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf geeignete Schallschutzmaßnahmen. Im Kern der nun vorgelegten Klage geht es also nicht um den Bau des Flughafens an sich, sondern lediglich um das legitime Recht der Anwohner den grundgesetzlich garantierten Anspruch auf körperliche Unversehrtheit zu behalten.
Dass Lärm krank macht, ist zwischenzeitlich wissenschaftlich belegt, insofern dürfte bei einer Ablehnung des Eilantrages durchaus ein Gang zum Bundesverfassungsgericht ein gangbarer Weg für die Betroffenen sein.
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